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Volkelt-Briefe

Gestaltungsmöglichkeiten voll nutzen

Laut Deut­scher Steu­er­ge­werk­schaft ver­zich­tet der Staat Jahr für Jahr auf rund 30 Mrd. EUR Steu­er­ein­nah­men. Und zwar nicht wegen Steu­er­ver­kür­zung oder Steu­er­hin­ter­zie­hung. Son­dern auf­grund von Steu­er­schlupf­lö­chern wegen lücken­haf­ter Geset­ze, auf­grund von uner­wünsch­ten Steu­er­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten oder auf­grund von Feh­lern oder Nach­läs­sig­kei­ten im Besteue­rungs­ver­fah­ren. Fol­ge:

Alle steu­er­ehr­li­chen Bür­ger wer­den dop­pelt bestraft. Zum einen, weil sie brav ihre Steu­ern zah­len. Zum ande­ren, weil der Staat die ehr­li­chen Steu­er­zah­ler für die Aus­fäl­le mit einem höher als not­wen­di­gen Steu­er­satz belas­tet. So die offi­zi­el­len Zah­len, die jetzt erst wie­der vom Bon­ner Insti­tut zur Zukunft der Arbeit (IZA) bestä­tigt wur­den (Quel­le: Stu­die „Are peo­p­le with hig­her tax mora­le taxed more hea­vi­liy“).

Jetzt haben wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter der IZA unter­sucht, ob es einen kon­kret nach­weis­ba­ren Zusam­men­hang zwi­schen der Steu­er­mo­ral und der Höhe der Steu­er­sät­ze gibt. Aus­ge­wer­tet wur­den Daten aus 52 Län­dern mit unter­schied­lichs­ter Besteue­rungs­pra­xis. Mit einem ein­deu­ti­gen und wenig über­ra­schen­dem Ergeb­nis: „Steu­er­zah­ler, die grö­ße­re Skru­pel gegen­über dem Finanz­amt haben, zah­len im Durch­schnitt 9 % mehr Steu­ern“. Das ist erheb­lich. Das ent­spricht zum Bei­spiel bei einem Jah­res­ein­kom­men von 100.000 EUR und einer Steu­er­schuld von rund 36.000 € einer zusätz­li­chen Steu­er­last von 3.000 EUR – eine schö­ner Bei­trag für Ihre Alters­ver­sor­gung als Geschäfts­füh­rer, der Ihnen so ver­lo­ren geht.

Für die Pra­xis: Das soll und darf natür­lich kein Auf­ruf zur Steue­run­ehr­lich­keit sein. Im Blick­punkt ste­hen hier aus­schließ­lich zuläs­si­ge Steu­er­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten. Das ist auch der Fokus, den wir an die­ser Stel­le auf unse­re Bericht­erstat­tung zur Steu­er­the­men legen. Wer – groß­zü­gi­ger­wei­se – auf sol­che Mög­lich­kei­ten zur Steu­er­ver­mei­dung ver­zich­tet, bestraft sich sozu­sa­gen selbst ein Drit­tes Mal, weil er dem Staat Geld schenkt, ohne dafür irgend­ei­ne Gegen­leis­tung oder etwa eine Spen­den­quit­tung zu erhalten.

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