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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer müssen Defizite im Risiko-Management beseitigen

Für Sie als Geschäfts­füh­rer genügt es längst nicht mehr, Alles ein­fach nur rich­tig zu machen. Sie müs­sen das auch bewei­sen kön­nen. Das bele­gen  immer mehr Wirt­schafts- und Straf­ver­fah­ren gegen Mana­ger und Unter­neh­mens­lei­ter. Häu­fi­ges Geschäftsführer-Versäumnis, …

das zu Scha­dens­er­satz oder zur Kün­di­gung führt:

 Das Risi­ko-Manage­ment des Unter­neh­mens genügt nicht den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen (Fol­ge: Frist­lo­se Kün­di­gung; LG Ber­lin 2 O 358/01).

 Die feh­len­de schrift­li­che Doku­men­ta­ti­on des Risi­ko-Manage­ments (Fol­ge: Ver­wei­ge­rung der Ent­las­tung; LG Mün­chen 5 HKO 15964/06).

Nur jedes 5. Unter­neh­men inves­tiert mehr als 7,5% des IT-Bud­gets in Sicher­heit. Über 50% der Unter­neh­men schätzt das Risi­ko aus der IT als gering ein. IT-Pro­ble­me wer­den als tech­ni­sches und kaum als betriebs­wirt­schaft­li­ches und recht­li­ches Pro­blem gese­hen. Und das, obwohl die über­wie­gen­de Mehr­heit der haf­tungs­re­le­van­ten Vor­fäl­le aus IT-Feh­lern in der Pro­duk­ti­on, im Ver­trieb oder in der Orga­ni­sa­ti­on stammen.

Für die Pra­xis: Es ist Ihre Auf­ga­be als Geschäfts­füh­rer, die finan­zi­el­len, per­so­nel­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen für ein funk­tio­nie­ren­des inter­nes Kon­troll­sys­tem zu schaf­fen. Jeder Mit­ar­bei­ter muss wis­sen, was er im Ernst­fall zu tun hat. Fra­gen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter ein­mal, wie sie auf Pro­ble­me vor­be­rei­tet sind. Wie Sie ein wirk­sa­mes Kon­troll-Sys­tem ein­rich­ten lesen Sie in den nächs­ten Aus­ga­ben des Vol­kelt-Brie­fes.

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