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Volkelt-Briefe

Finanzamt: Ab sofort aufpassen bei Geschäftsreisen

gleich zum Jah­res­be­ginn müs­sen Sie sich auf die neue Pra­xis der Finanz­ver­wal­tung in Sachen gemisch­te Geschäfts­rei­sen ein­stel­len. Bei pri­va­ten Rei­sen, auf denen Sie auch geschäft­li­che Ter­mi­ne wahr­neh­men, schau­en die Finanz­be­hör­den 2012 ganz genau hin. Konkret: …

Das Finanz­amt ver­langt einen „objek­ti­ven Maß­stab“, nach dem Pri­va­tes und Geschäft­li­ches der Rei­se auf­ge­teilt wer­den (> BMF-Vor­schrif­ten). Es gibt aller­dings kei­ne kla­ren Vor­ga­ben dazu, was die Behör­den unter einem objek­ti­ven Auf­tei­lungs­maß­stab ver­ste­hen. Bei­spiel: die antei­li­ge Zeit als Auf­tei­lungs­maß­stab. Fin­det wäh­rend eines ein­wö­chi­gen Auf­ent­halts eine halb­tä­gi­ge betrieb­li­che Ver­an­stal­tung statt, dann sind 1/14 der Kos­ten als betrieb­lich ver­an­lasst und als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig. Stel­len Sie sich aber dar­auf ein, dass die Finanz­äm­ter dafür kon­kre­te Bele­ge sehen wol­len. Sie müs­sen also – z. B. anhand der Ein­la­dung oder der Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen – die tat­säch­li­che Dau­er nach­wei­sen können.

Für die Pra­xis: Schwie­rig ist das, wenn Sie einen Geschäfts­part­ner im infor­mel­len Umfeld tref­fen und Sie dafür Bele­ge vor­le­gen sol­len. In die­sem Fall soll­ten Sie lücken­los doku­men­tie­ren: Vor­mer­kung Ter­min­ka­len­der, vor­aus­sicht­li­che Dau­er, Treff­punkt (Hotel, Restau­rant), Bele­ge über reser­vier­te oder ange­mie­te­te Räu­me (!), eMail-Pro­to­koll mit Zeitangaben.

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