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Volkelt-Briefe

EU plant eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer

Das EU-Par­la­ment hat die Vor­aus­set­zun­gen dafür geschaf­fen, dass …

ein­heit­li­che Besteue­rungs­grund­la­gen für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (GKKB) ein­ge­führt wer­den kön­nen. Damit hat das Par­la­ment einen Gesetz­ent­wurf der EU-Kom­mis­si­on zuge­stimmt, der die Erhe­bung der Kör­per­schaft­steu­er euro­pa­weit ver­ein­heit­licht. Dabei wird es sich um eine frei­wil­li­ge Vor­ga­be handeln.

Für die Pra­xis: Erfreu­lich ist, dass die EU ein­heit­li­che Stan­dards set­zen wird. Aller­dings wird die Umset­zung noch eini­ge Jah­re dau­ern – vor 2016 ist rea­lis­ti­scher­wei­se nicht mit einer Erleich­te­rung für die Unter­neh­men zu rech­nen, die auf­grund unter­schied­li­cher Steu­er-Stan­dards in ihren aus­län­di­schen Nie­der­las­sun­gen und Toch­ter­ge­sell­schaf­ten z. Z. dop­pelt bilan­zie­ren müssen.

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