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Volkelt-Briefe

EnBW-Aktien-Kauf: Solche Fehler dürfen Geschäftsführer nicht machen

Nicht nur in Baden-Würt­tem­berg stau­nen vie­le Geschäfts­fü­her über die im Unter­su­chungs­aus­schuss offen geleg­ten Vor­gän­ge um den Erwerb der EnBW-Akti­en durch das Land Baden-Würt­tem­berg. Zuletzt wur­de der E‑Mail-Ver­kehr zwi­schen Ex-Minis­ter­­prä­si­dent Map­pus und dem (Ex) Mor­gan Stan­ley Deutsch­land-Chef Not­heis aus­zugs­wei­se in den Gazet­ten ver­öf­fent­licht – mit ver­hee­ren­der Wir­kung in der Öffent­lich­keit. Was ist hier falsch gelaufen? …

  1. Map­pus und Not­heis waren sicher, dass die aus­ge­tausch­ten Infor­ma­tio­nen nie „öffent­lich“ wer­den kön­nen. Das ist ein gro­ßer Irr­tum: Der Inhalt jeder E‑Mail kann intern (IT) und extern (Ser­ver) nach­voll­zo­gen werden.
  2. Im E‑Mail-Ver­kehr wer­den geschäft­li­che Infor­ma­tio­nen in einem pri­va­ten Plau­der­ton geführt. Unmög­lich! Hier agie­ren die Reprä­sen­tan­ten eines Unter­neh­men und einer Lan­des­re­gie­rung. Nicht anders ist es, wenn Sie für die GmbH Geschäf­te anbah­nen und Kon­di­tio­nen aus­han­deln. Gibt es meh­re­re Gesell­schaf­ter, müs­sen Sie geschäft­lich und pri­vat ein­deu­tig aus­ein­an­der zu hal­ten und ent­spre­chend zu kommunizieren.
  3. Per E‑Mail wur­den klein gedruck­te Kon­di­tio­nen bespro­chen, die mit den ein­be­zo­ge­nen Rechts­be­ra­tern nicht abge­spro­chen waren. Fol­ge: Der Bera­ter ist im Zwei­fel aus der Haf­tung. Als Reprä­sen­tant einer GmbH soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Geschäf­te mit weit rei­chen­den Aus­wir­kun­gen (Ver­hal­ten in der Kri­se der GmbH, Kauf) wie üblich abge­wi­ckelt wer­den. Dazu gehört die Ein­schal­tung des Steu­er­be­ra­ters im Kri­sen­fall, die Ver­wen­dung von offi­zi­el­len Bewer­tungs­ver­fah­ren für die Kauf­preis­er­mitt­lung (sie­he unten). Sind Sie sich über die Reich­wei­te eines Geschäf­tes nicht völ­lig im Kla­ren, soll­ten Sie pro­fes­sio­nel­len exter­nen Rat ein­ho­len und die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter (Gesell­schaf­ter­be­schluss) zu die­sem Geschäft einholen.

Für die Pra­xis: Nut­zen Sie die­se Gele­gen­heit dazu, Ihren per­sön­li­chen E‑Mail-Stil auf die „Gold­waa­ge“ zu legen. Ori­en­tie­ren Sie sich dabei an die­sen Vorgaben:

Ver­trau­li­cher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, der auf kei­nen Fall von Drit­ten nach­voll­zo­gen wer­den kann, soll­ten Sie nach wie vor „unter vier Augen“ oder aus­nahms­wei­se tele­fo­nisch führen.

Ver­wen­den Sie grund­sätz­lich immer die offi­zi­el­le Auto­si­gna­tur der Fir­ma (Aus Haf­tungs­grün­den müs­sen Sie immer deut­lich machen, dass Sie für die GmbH handeln)

Hal­ten Sie geschäft­li­che E‑Mails immer sach­lich und jeder­zeit in einem offi­zi­el­len Geschäfts­­­brief-Stil. Prü­fen Sie Ihre E‑Mails vor dem Absen­den auf kor­rek­te Rechtschreibung.

Las­sen Sie sich bei wich­ti­gen Inhal­ten den Ein­gang Ihrer E‑Mail aus­drück­lich noch­mals bestätigen.

Sichern Sie den jeder­zei­ti­gen Zugriff auf wich­ti­ge E‑Mails (aus­ge­wähl­te Ord­ner anle­gen). Wich­ti­ge E‑Mails mit ver­trag­li­chen Inhal­ten oder Abspra­chen soll­ten Sie zusätz­lich aus­dru­cken und in der Akte des Geschäfts­part­ners dokumentieren.

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