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Volkelt-Briefe

Ehrenamt: USt für Entschädigungen

Vie­le Geschäfts­füh­rer sind ehren­amt­lich in Ver­ei­nen (Ver­bän­den) tätig. In der Regel wird dafür kei­ne Ver­gü­tung son­dern eine ein­zel­fall­be­zo­ge­ne Auf­wands­ent­schä­di­gung gezahlt. Dazu hat der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt entschieden: …

Sol­che Ver­gü­tun­gen sind in der Regel umsatz­steu­er­pflich­tig (BFH, Urteil vom 10.11.2011, V B 6/11).

Für die Pra­xis: Im ent­schie­de­nen Fall ging es um fünf­stel­li­ge Jah­res­zah­lun­gen an den neben­be­ruf­lich täti­gen Vor­stand eines Berufs­ver­ban­des, das als Ehren­amt ange­legt war. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len soll­ten Sie zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter prü­fen, ob die Vor­aus­set­zun­gen des ent­schie­de­nen Ein­zel­fal­les zutref­fen und sich auf die Umsatz­steu­er­pflicht ein­stel­len.

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