Stichwort: Auflösung

Recht: Dauerkonfilte zwischen den Gesellschaftern führen zur Auflösung der GmbH

Freitag, 18. Januar 2013 | Dokumente

Persönliche Gründe in der Person der Gesellschafter reichen nicht, eine Auflösung der GmbH durch gerichtlichen Beschluss zu erreichen. Besteht aber zwischen den Gesellschaftern ein tief greifendes und offensichtlich unheilbares Zerwürfnis, …

Volkelt-Brief 30/2012

Freitag, 27. Juli 2012 | Volkelt-Briefe

Themen heute: Konjunktur-Abschwung – die anspruchsvolle Aufgabe der Geschäftsführung – worauf kommt es an? + Geschäftsführer- und Manager-Gehälter: Jetzt meldet auch die CDU Handlungsbedarf – es läuft auf stille Steuererhöhungen für den Mittelstand hinaus + Wie clevere Geschäftsfüher das Business-Netzwerk XING für sich und ihre GmbH nutzen + Neuer Dreh: Gesellschafter kann bei Verzögerung oder [...]

Neuer Dreh: Gesellschafter kann bei Nicht-Zahlung der Abfindung die GmbH auflösen lassen

Freitag, 27. Juli 2012 | Dokumente

Ist im Gesellschaftsvertrag ein Austritts- und Kündigungsrecht vereinbart und verhindert einer der Gesellschafter den Austritt mit einer Verzögerungstaktik (z. B. Verweigerung der Ausscheidensbilanz), kann der ausscheidens­willige Gesellschafter …

Beschluss-Formular: Auflösung der GmbH/UG

Dienstag, 14. Juni 2011 | Downloads

Beschluss-Formular: Beschluss der Gesellschaftervrsammlung zur Auflösung der GmbH/UG, zur Einsetzung des Geschäftsführers als Liquidator und zur Abwicklung der GmbH

Neues BFH-Grundsatz-Urteil zur Geschäftsführer-Pensionszusage (Probezeit, Auflösung wg. GmbH-Verkauf, usw.)

Donnerstag, 29. Juli 2010 | Aktuell

Die Abfindung oder die entgeltliche Ablösung einer Pensionszusage, um dadurch den Verkauf der Geschäftsanteile der GmbH zu ermöglichen, ist jedenfalls dann regelmäßig nicht durch das Gesellschaftsverhältnis mitveranlasst, wenn die Leistungen vereinbarungsgemäß im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses eines nicht beherrschenden Gesellschafters stehen. Anders verhält es sich jedoch für die Abfindung oder Ablösung in jenem Umfang, in dem die Pensionszusage zu einer Überversorgung des begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführers führt