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Unternehmergesellschaft

Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) ist eine klei­ne GmbH, die mit 1 EUR Stamm­ka­pi­tal gegrün­det wer­den kann – im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren mit einem stan­dar­di­sier­ten Mus­ter­pro­to­koll (Bar­ein­la­ge­pflicht). ¼ des Jah­res­ge­winns der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft muss in eine Rück­la­ge ein­ge­bracht wer­den. Solan­ge, bis Stamm­ka­pi­tal plus Rück­la­ge den Betrag von 25.000 € erreicht haben. Rechts­grund­la­ge ist § 5a GmbH-Gesetz.

Chef­re­dak­teur Lothar Vol­kelt erläu­tert die Vor­tei­le der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft > Hier anklicken

Weiterführende Informationen:

For­mu­la­re für die Grün­dung einer Unternehmergesellschaft

>Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (Dipl. Vw. L. Vol­kelt), 4. Auf­la­ge 2019