Sperrminorität

Die Sperrminorität ermöglicht es dem Minderheits-Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft zu verhindern, dass Beschlüsse gegen seinen Willen gefasst werden. So sind laut GmbH-Gesetz für satzungsändernde Beschlüsse wie z. B. eine Kapitalerhöhung eine ¾-Mehrheit vorgeschrieben, der Beschluss muss also mit 75% der Stimmen gefasst werden. Damit kann der Gesellschafter, der über 26% der Anteile verfügt, mit seinen Stimmen verhindern, dass eine Kapitalerhöhung beschlossen wird. Er kann diesen Beschluss also verhindern, er verfügt über eine sog. Sperrminorität.