Nach Handelsrecht werden Unternehmen in der Rechtsform GmbH je nach Größe unterschiedlich behandelt. Man unterscheidet kleine, mittelgroße und große GmbH (§ 267 HGB).
- kleine GmbH
Bilanzsumme bis 4.840.000 €
Umsatzerlöse bis 9.680.000 €
Mitarbeiter bis 50, - mittelgroße GmbH
Bilanzsumme größer 4.840.000 bis 19.250.000 €
Umsatzerlöse größer 9.680.000 bis 38.500.000 €
Mitarbeiter 51 – 250, - große GmbH
Bilanzsumme mehr als 19.250.000 €
Umsatzerlöse mehr als 38.500.000 €
Mitarbeiter mehr als 250
Die Zuordnung, ob eine GmbH klein, mittelgroß oder groß ist, richtet sich danach, das jeweils zwei der drei genannten Kriterien an zwei Abschlusstichtagen hintereinander über- oder unterschritten werden. Bei Umwandlung oder Neugründung wird nicht auf zwei hintereinander folgende Stichtage abgestellt. Die Gesellschaft wird dann bereits als klein oder mittelgroß eingestuft, wenn die entsprechenden Voraussetzungen zum Abschlusstichtag vorliegen.
Sonderfälle:
- Die Bilanzsumme ist um einen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag zu kürzen.
- Umsatzerlöse sind die Erlöse aus den typischen Geschäftstätigkeiten minus Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.
Bei der Zahl der Mitarbeiter wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt. Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. beschäftigten Arbeitnehmern einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, ohne Auszubildende.
Kostenlos für Mitglieder > Der Volkelt-Brief zum Probelesen
Der Schnellkurs für Geschäftsführer – Inhaltsübersicht
Nützliche Zusatz-Informationen > Gesellschaftsvertrag mit alternativen Musterformulierungen je nach Interessenlage des Gesellschafters

