Anteilsbewertung

Zur Ermittlung des Wertes des GmbH-Anteils im Falle einer Schenkung oder Erbschaft ermittelt das Finanzamt den sog. Gemeinen Wert des GmbH-Anteils. Nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ist der Wert eines GmbH-Anteils für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen mit dem Gemeinen Wert zu ermitteln. Danach ist der Wert anzusetzen, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. In der Praxis ist dieser Wert oft nicht zu ermitteln, so dass mit der vereinfachten Ertragswertmethode entwickelt wurde, die allgemein anerkannt der Ermittlung des Werts von GmbH-Anteilen für die Besteuerung zugrunde gelegt wird.