Kategorien
GmbH-Gesetz

§ 55 Erhöhung des Stammkapitals

(1) Wird eine Erhö­hung des Stamm­ka­pi­tals beschlos­sen, so bedarf es zur Über­nah­me jedes Geschäfts­an­teils an dem erhöh­ten Kapi­tal einer nota­ri­ell auf­ge­nom­me­nen oder beglau­big­ten Erklä­rung des Übernehmers.

(2) Zur Über­nah­me eines Geschäfts­an­teils kön­nen von der Gesell­schaft die bis­he­ri­gen Gesell­schaf­ter oder ande­re Per­so­nen, wel­che durch die Über­nah­me ihren Bei­tritt zu der Gesell­schaft erklä­ren, zuge­las­sen wer­den. Im letz­te­ren Fal­le sind außer dem Nenn­be­trag des Geschäfts­an­teils auch sons­ti­ge Leis­tun­gen, zu wel­chen der Bei­tre­ten­de nach dem Gesell­schafts­ver­tra­ge ver­pflich­tet sein soll, in der in Absatz 1 bezeich­ne­ten Urkun­de ersicht­lich zu machen.

(3) Wird von einem der Gesell­schaft bereits ange­hö­ren­den Gesell­schaf­ter ein Geschäfts­an­teil an dem erhöh­ten Kapi­tal über­nom­men, so erwirbt der­sel­be einen wei­te­ren Geschäftsanteil.

(4) Die Bestim­mun­gen in § 5 Abs. 2 und 3 über die Nenn­be­trä­ge der Geschäfts­an­tei­le sowie die Bestim­mun­gen in § 19 Abs. 6 über die Ver­jäh­rung des Anspruchs der Gesell­schaft auf Leis­tung der Ein­la­gen sind auch hin­sicht­lich der an dem erhöh­ten Kapi­tal über­nom­me­nen Geschäfts­an­tei­le anzuwenden.

Für die Kapi­tal­erhö­hung gel­ten je nach Grün­dungs­jahr unter­schied­li­che Vor­schrif­ten. Hat die Gesell­schaft bereits vor dem 01.01.1999 bestan­den, dann kann eine Kapi­tal­erhö­hung auch in DM nach den alten Regeln vor­ge­nom­men wer­den. Das gilt auch für GmbH, die von der Mög­lich­keit des § 85 Abs. 2 Gebrauch gemacht haben und nach dem 01.01.1999 gegrün­det wur­den. Gesell­schaf­ten, die nach dem 01.01.1999 gegrün­det wur­den oder ihr Stamm­ka­pi­tal in Euro umge­stellt haben, kön­nen eine Kapi­tal­erhö­hung nur in Euro vor­neh­men. Ach­tung: Wird eine Kapi­tal­erhö­hung nach dem 01.01.2002 durch­ge­führt, muss das noch in DM-aus­ge­zeich­ne­te Stamm­ka­pi­tal zunächst in Euro umge­wan­delt wer­den, damit die Kapi­tal­erhö­hung ein­ge­tra­gen wer­den kann.

Immer top infor­miert > Der Vol­kelt-Brief zum Pro­be­le­sen spe­zi­ell für SIE als Geschäftsführer

Schreibe einen Kommentar