§ 04a Sitz der Gesellschaft

Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.

Seit 1.11.2008 kann die GmbH, die Unternehmergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung ihren Verwaltungssitz auch im Ausland haben.

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