Seit 1.1.2009 werden GmbH-Anteile für die Erbschaftsteuer nach dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet. Dieses Verfahren wird auch in GmbH-Gesellschaftsverträgen zur Bewertung der Abfindung des Gm bH-Anteils zugrunde gelegt. Wie danach gerechnet wird lesen Sie hier >
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