Sanierungsklausel, anhängiges EU-Verfahren

Die EU-Kommission prüft die in Deutschland praktizierte “Sanierungsklausel” auf Zulässigkeit. Danach kann der Verlustvortrag im Falle einer Sanierung bei der Übernahme von Unternehmen in voller Höhe geltenjd gemacht werden. Tendenz: Die Klausel muss aller Vorraussicht nach modifiziert werden. Anbei: Sachverhalt und Begründung des Verfahrens.

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