Beschlussfassung in der GmbH

In der Gesellschafterversammlung fassen die Gesellschafter verbindliche Beschlüsse über wesentliche Geschäfte und die Geschäftspolitik. Der Gesetzgeber verlangt dafür die Einhaltung von Formvorschriften. Zu den einzelnen Beschlussgegenständen müssen zahlreiche gesetzliche Sonderbestimmungen berücksichtigt werden. Lesen Sie im folgenden, wie Beschlüsse gefasst werden, wer Stimmrecht hat und was bei einzelnen Beschlüssen zu beachten ist – inkl. 14 Musterformulierungen für die wichtigsten Beschlussgegenstände (Entlastung, Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnverwendung, Weisungen usw.).

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