Terminsache 31.5.2012 – Meldepflicht für Auslandsinvestitionen
Unternehmen müssen einige ihrer Auslandsinvestitionen dem Finanzamt melden und zwar die Investitionen aus dem Jahr 2011 bis spätestens 31.5.2012. Die Meldung muss unaufgefordert 5 Monate (bisher: 1 Monat) nach Ablauf des Kalenderjahres der Investition beim Finanzamt eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, …
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Stichworte: AuslandsinvestitionenMeldepflicht
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