Ja – da müssen Sie aufpassen. Will der Konzern Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft steuerlich einbinden (Gewinn- und Verlustausgleich) muss vertraglich Alles stimmen. In der Praxis kommt es zurzeit zu folgendem Fehler:
Tags: Gewinnabführungsvertrag, Konzern, Unternehmergesellschaft
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