Das betrifft alle GmbHs vor 2001 – wenn Steuerbescheide noch offen sind …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt in einem wichtigen Steuerverfahren für GmbHs entschieden, dass es bei der Umstellung vom sog. Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren nicht zu einer Minderung von Steuergutschriften kommen darf (§§ 36 – 40 Körperschaftsteuer-Gesetz).
Tags: Anrechnungsverfahren, Finanzamt, Halbeinkünfteverfahren, KSt, Steuerminderungspotenzial
Der vollständige Artikel ist nur Mitgliedern zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel in voller Länge zu lesen.
