Finanzamt muss bei GmbH-Steuergutschrift nachbessern

Das betrifft alle GmbHs vor 2001 – wenn Steuerbescheide noch offen sind …

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt in einem wichtigen Steuerverfahren für GmbHs entschieden, dass es bei der Umstellung vom sog. Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren nicht zu einer Minderung von Steuergutschriften kommen darf (§§ 36 – 40 Körperschaftsteuer-Gesetz).

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