Laut BFH-Rechtsprechung können (lohnsteuerpflichtige) freiwillige Zuzahlungen des Arbeitgebers in steuerfreie Zuschüse umgewandelt werden. Unser TIPP >
Laut BFH-Rechtsprechung können (lohnsteuerpflichtige) freiwillige Zuzahlungen des Arbeitgebers in steuerfreie Zuschüse umgewandelt werden. Unser TIPP >