Werbungskostenabzug für häusliches Arbeitszimmer betrifft auch GmbH/UG-Geschäftsfüher

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat – die Tagespresse hat dazu berichtet – die Regelung zur steuerlichen Behandlung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gekippt. Nach der derzeit geltende Regelung werden die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur anerkannt wird, wenn der überwiegende Teil der beruflichen Tätigkeit dort ausgeübt wird. Der Gesetzgeber muss jetzt rückwirkend ab 1. Januar 2007 eine Neuregelung beschließen (BVerfG, Urteil vom 7.7.2010, 2 BvL 13/09).

Betroffen sind davon in erster Linie Lehrer, Journalisten und vor allem solche Berufe, für die kein anderer Arbeitsplatz regelmäßig zur Verfügung steht. Das trifft aber auch für den GmbH/UG-Geschäftsführer zu, ….

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