Konzerne müssen Verträge ändern

                             … zu Gunsten der Geschäftsführer in Tochterunternehmen. Geschäftsführer können das nutzen .  GmbH-Geschäftsführer, die in eine Tochtergesellschaft eines Konzerns tätig sind, hatten beim Vertragsabschluss keinen leichten Stand. In der Regel gibt der Arbeitgeber den Anstellungsvertrag vor – allenfalls über die Gehaltshöhe und die ein oder andere Zusatzleistung lässt sich noch verhandeln.

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