Kölner Müll-Skandal: Geschäftsführer durfte gesetzeswidrige Anweisung nicht ausführen

Die Verstrickungen um die Kölner Müllentsorgung sind jetzt juristisch endgültig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt die Haftstrafen gegen die Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft, die vom Landgericht Köln verhängt worden waren. Unsere TIPPs dazu >

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