Grundsteuer: BFH verlangt Neubewertung

Der Bundesfinanzhof (BFH) nimmt die derzeitige Regelung zur Grundsteuer nicht mehr weiter hin – zunächst hatte der BFH die bisherige Regelung mit den altenb Feststellungszeitpunkten aus 1964 (neue Bundesländer) und 1035 (alte Bundesländer) noch zugelasssen. Seit 2007 ist die Frist zur Korrektur der Grundsteuer-Regelung aber abgelaufen – entsprechende Bewertungen können ab sofort gerichtlich angegangen werden (Urteil vom 30.6.2010, II R 60/08).

Das BFH-Urteil im Volltext > Hier

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