Werden dem Fremd-Geschäftsführer Manipulationen bei der Spesenabrechnung vorgeworfen, muss das konkret belegt werden. Vage Vermutungen und bloße Unterstellungen genügen nicht, um eine Kündigung auszusprechen – oder etwa um die Verhandlungsposition um eine Abfindung zugunsten des Unternehmens zu verbessern.
Tags: gekündigt?, Spesenbetrug
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