Gute Frage. Es geht um Folgendes: Seit 1.1.2010 gelten neue Größenklassen-Kriterien für GmbHs. Folge: Bis dahin war z. B. die GmbH mit 4,5 Mio. € Bilanzsumme und 9,4Mio. Umsatz und/oder mehr als 50 bis 250 Arbeitnehmern eine “mittelgroße GmbH”. Nach der Neuregelung ist sie aber “klein” Folge: Der Steuerberater muss nur einen kleinen Jahresabschluss aufstellen. Vorteil für Sie: Das kostet viel weniger.
Achtung: Es gibt Berater, die trotztdem einen großen Jahresabschluss erstellen wollen Begründung: Laut § 267 (4) HGB müssen die Größenklassen-Kriterien 2mal unterschritten werden. Erst dann wird die GmbH “klein”. Was tun. Unsere TIPPS >
Der vollständige Artikel ist nur Mitgliedern zugänglich. Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel in voller Länge zu lesen.

