Jetzt ist es amtlich: Laut Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein „muss sich der Geschäftsführer die notwendigen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Kenntnisse verschaffen, um das Amt auszuführen“. Ganz konkret muss er in der Lage dazu sein, eine Jahresbilanz einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.2.2010, 5 U 60/09). Wichtig für Sie > Unsere TIPPS
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